Balkoninstandhaltung: Kostenregelung zu Lasten der Wohnungseigentümer
Wenn Wohnungseigentümer laut Teilungserklärung die Instandhaltung des zu ihrer Eigentumswohnung gehörigen Balkons uneingeschränkt finanzieren sollen, gilt dies auch für die gemeinschaftlichen Anteile des Balkons. Dies entschied der Bundesgerichthof (BGH) im November 2012.