Kreditaufnahme durch den Verband der Wohnungseigentümer
Im September 2012 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 28.09.12, Az. V ZR 251/11), dass Wohnungseigentümer über eine Kreditaufnahme beschließen können und die Wohnungseigentümer mit regelmäßigen Zahlungen belastet werden können.
Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft per Beschluss die Sanierung der Wohnanlage beschlossen. Hierfür sollte ein Darlehen von mehreren hunderttausend Euro aufgenommen werden, welches von den Wohnungseigentümern in monatlichen Teilraten zurück gezahlt werden sollte. Eine Anfechtung innerhalb der Frist blieb aus und ein Eigentümer wollte nachträglich von der Haftung freigestellt werden. Er wollte seinen Anteil nicht über das Darlehen finanzieren. Dieser Wohnungseigentümer beantragte nachträglich bei dem zuständigen Gericht, den Beschluss für nichtig zu erklären.