Infoveranstaltung zur Rauchwarnmelderpflicht - Ein voller Erfolg!
Am 16.04.2011 konnten wir einen Großteil unserer interessierten Kunden zu unserer Informationsveranstaltung zum Thema "Rauchwarnmelderpflicht in Rheinland-Pfalz" begrüßen.
Download der Powerpoint-Präsentation
Den ganzen Tag über fanden zwanglose Inforunden statt in denen auch auf die Fragen unserer Kunden explizit eingegangen wurde. Unser Referent Herr Horn führte lebhaft und mit Wortwitz die Inforunden und hatte doch stets im Auge, den rechtlichen Hintergrund genau zu beschreiben.
So wurde fast immer gefragt, ob die Rauchwarnmelder nicht zum Sondereigentum gehören, da diese ja schließlich in der Wohnung angebracht werden müssen. Hier entgegen steht natürlich die Tatsache, dass ein Brand nicht an der Wohnungstür aufhört. Bei einem Brandfall ist immer das gesamte Objekt betroffen. So sind nach der neusten Rechtssprechung die Rauchwarnmelder als Zubehör (BGB §97) zu deklarieren, welche nach Anschaffung durch die Gemeinschaft dann in das Allgemeineigentum übergehen.