Zweckbindung der Instandhaltungsrücklage
Auswirkungen des BGH-Urteils
Seit dem Urteil des BGH v. 4.12.2009, in dem dieser der Abrechnung der Instandhaltungsrücklage auf Basis des Soll-Betrags einen Riegel vorgeschoben hat, ist das Thema Instandhaltungsrücklage in aller Munde. Nachdem sich die Diskussion nach dem Urteil hauptsächlich um die richtige Darstellung in der Jahresabrechnung gedreht hat, soll die Instandhaltungsrücklage hier jenseits der Abrechnungsproblematik betrachtet werden.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte
Wen schützt die Vermögensschaden-Haftpflicht?
Durch die Vermögensschadenhaftpflicht für WEG-Beiräte werden die Verwaltungsbeiräte in ihrer Tätigkeit für die Wohnungseigentümergemeinschaft, nach Grundlage des § 29 Absatz (2) und (3) Wohnungseigentumsgesetz, geschützt. Versicherungsnehmer ist in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft. Versichert sind die Verwaltungsbeiräte.
Bestandsschutz aufgehoben!
Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz ab 2012
Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, 6.000 werden schwer und 60.000 leicht verletzt. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Entscheidend ist deshalb, die Rauchentwicklung frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für die Alarmierung der Feuerwehr und eine Flucht zu gewinnen. Rauchwarnmelder geben Alarm, bevor es zu spät ist.
Professionell verwalten und erfolgreich weiterbilden - mit unserer Akademie für Hausverwalter
Professionell verwalten und erfolgreich weiterbilden - mit unserer Akademie für Hausverwalter
Im Juni 2024 ist der Startschuss für unsere neue Weiterbildungsakademie für Wohnimmobilien gefallen.
Nach meiner nun 20 jährigen Berufserfahrung als Immobilienverwalter, sowie über 5 Jahre Erfahrung als Dozent für viele verschiedene Weiterbildungsakademien, habe ich festgestellt, dass eine stetige und hochqualifizierte Weiterbildung für Immobilienverwalter der Schlüssel zum Erfolg darstellt.
Unsere Weiterbildungssemine werden vorerst nur in Präsenzveranstaltungen anboten. Hierzu verfügen wir über eigene und mit moderner Technik ausgestattete Seminarräume, an unserem Firmanstandort in Worms.
Inhalt unserer Seminarangebote:
Unserer Seminargebühr beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausenverpflegung und Mittagsimbiss.
Parkempfehlung: Parkhaus am Bahnhof (Parkhausgebühren nicht in der Seminargebühr enthalten)
Hotelempfehlung: Domero Hotel in der Prinz-Carl-Anlage (Übernachtungskosten nicht in der Seminargebühr enthalten)
Soweit nicht nicht anderes angegeben, erfüllen alle unsere Seminar die Anforderungen an die Weiterbildungspflicht gemäß § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV.
Terminbuchung:
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