Sie haben Anlass zu einer Beschwerde?
"Es recht zu machen jedermann, ist eine Kunst, die keiner kann"
Auch bei unseren größten Anstrengungen kann es leider vorkommen, dass etwas nicht zeitnah und optimal läuft. Wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler. Dies läßt sich leider nicht vermeiden.
Daher haben wir nun ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Hier nehmen wir die Kritik und Anregungen unserer Kunden auf und werten diese entsprechend aus.
Hierzu halten wir auf unserem Kundenportal www.MeineVerwaltung24.de ein entsprechendes Formular bereit.
Nur mit Hilfe unserer Kunden können wir uns stetig verbessern und unser internes Prozessmanagement anpassen und verbessern.
Bitte bedenken Sie vorab aber eines. Unser Kunde ist die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht der einzelne Eigentümer. Zwischen dem Verwalter und dem einzelnen Wohnungseigentümer besteht kein direktes Vertragsverhältnis. Oft beziehen sich Beschwerden auf mangelnde Auskunft. Im Gesetzt ist jedoch nur folgendes Geregelt: Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. ( WEG §18 Nr. 4). Das Auskunftserecht bleibt weiterhin der Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung vorbehalten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.