Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Bei allen Bemühungen, die Verwaltungskosten niedrig zu halten, bleibt Ihre Sicherheit nicht auf der Strecke. Selbstverständlich verfügen wir über die gesetzlich erfordeliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, (sogenannte „Verwalterhaftpflicht"). Dadurch ist unsere Arbeit bis 500.000 € pro Schadensfall abgesichert.
Wir haben unsere Vertrauenssschaden-Haftpflichtversicherung in gleicher Höhe abgeschlossen und verpflichten uns in unseren Verwalterverträgen diese auch wärend der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.