Am 11. Mai 2011 wurde die seit 2001 bestehende Trinkwasserverordnung novelliert und trat nun am 01.11.2011 in Kraft. Unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgte auch eine Anpassung an europarechtliche Vorgaben und sie schließt eine Regelungslücke zwischen dem Hauptwasserzähler und den einzelnen Zapfstellen in den Gebäuden.
Für Wohnungseigentümer hat dies zur Folge, dass eine jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen eingeführt wurde. Betroffen sind Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle, was einer Leitungslänge von ca. 2-3m entspricht.
Betroffen sind somit praktisch alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern, in den eine sogenannte "gewerbliche Tätigkeit", sprich Vermietung von Wohnraum, vorliegt. Des Weiteren besteht dann die Pflicht zur Anzeige beim Gesundheitsamt, wenn die zugenannten Kriterien erfüllt werden. Weiter sind auch Veränderungen oder Stilllegungen am Rohrleitungsnetz innerhalb des Gebäudes dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Da die Trinkwasserinstallationen zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört, treffen die Pflichten der TrinkwV ebenso die Wohnungseigentümergemeinschaft, hier den rechtsfähigen Verband, da es sich um sogenannte gemeinschaftsbezogene Pflichten handelt. Eine Unterlassung kann nicht unerhebliche vertragliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Da die Anforderungen an den Nachweis der Durchführung der Kontrollpflichten sehr streng sind, empfiehlt sich eine lückenlose schriftliche Dokumentation, damit im Regressfall die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden kann.
Wir haben hier mit der Firma Objektus - wie schon bei den Rauchwarnmeldern - einen starken und kompetenten Partner gefunden, der seine Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben qualifiziert hat und eine umfassende Dienstleistung anbietet.
Wir werden unseren Kunden zu den nun folgenden Eigentümerversammlungen entsprechende Unterlagen zur Information und anschließender Beschlussfassung vorlegen.
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Flyer Legionellen