Wen schützt die Vermögensschaden-Haftpflicht?
Durch die Vermögensschadenhaftpflicht für WEG-Beiräte werden die Verwaltungsbeiräte in ihrer Tätigkeit für die Wohnungseigentümergemeinschaft, nach Grundlage des § 29 Absatz (2) und (3) Wohnungseigentumsgesetz, geschützt. Versicherungsnehmer ist in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft. Versichert sind die Verwaltungsbeiräte.
Was leistet die Vermögensschaden- und Haftpflichtversicherung?
Bei einer solchen Haftpflichtversicherung gewährt der Versicherer dem Verwaltungsbeirat Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner Beiratstätigkeit begangenen Verstoßes von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vorsatz wird, wie bei allen Versicherungssparten, nicht abgedeckt. Aufgabe des Versicherers ist es, die versicherten Verwaltungsbeiräte von diesen Schadenersatzansprüchen freizustellen. Die Leistungspflicht umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Vermögensschaden- und Haftpflichtversicherung gewährt Schutz gegen Haftpflichtansprüche aus fehlerhaftem Handeln oder Unterlassen, das einen Vermögensschaden zur Folge hat.
Schadenbeispiele:
Unzureichende Prüfung von Kostenvoranschlägen; Fehler beim Abschluss des Hausverwaltervertrages im Auftrag der Eigentümergemeinschaft; Fehler bei der Kontrolle der Jahresabrechnung.
Was kostet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für WEG-Beiräte?
Der Beitrag ist abhängig von der Höhe der Deckungssumme. Die Prämie für bis zu 3 Beiräte pro WEG beträgt, bei einer Deckungssumme von 100.000 EUR ca. 120 € bis 150 € pro Jahr.