Wir entlasten SieSondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Eigentumswohnung). Übergeordneter Begriff ist das Wohnungseigentum, das aus dem Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, z.B. Grundstück und Treppenhaus besteht.
Grundsätzlich wird also unterschieden zwischen dem Sondereigentum, das gewissermaßen exklusiv Ihnen gehört und dem Gemeinschaftseigentum, über das die Eigentümer gemeinsam verfügen.
Um seine einzelne(n) Einheit(en) muss sich grundsätzlich jeder Eigentümer selbst kümmern. Das betrifft vor allem im Falle einer Vermietung die Mieterbetreuung, insbesondere die Kontrolle der Mieteingänge und die Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern, aber auch die regelmäßige Instandhaltung und Instandsetzung.
Für unsere Kunden in der Wohnungseigentumsverwaltung übernehmen wir auf Wunsch zusätzlich die Sondereigentumsverwaltung, d. h. dass wir diese von allen Arbeiten, die die Abwicklung des Mietverhältnisses ihrer Wohnung mit sich bringt, entlasten, ohne dass sie die Entscheidungsfreiheit, insbesondere über Geldausgaben, verlieren. Die Dienstleistung der Sondereigentumsverwaltung muss durch einen getrennten Vertrag zwischen dem jeweiligen Eigentümer und dem Verwalter vereinbart werden.