Haben Sie auch schon Post bekommen?
Es ist soweit! Die ersten Haus- und Wohnungseigentümer - sowie auch wir Verwalter - haben in diesen Tagen die ersten Briefe bezüglich des Zensus 2011 erhalten. Hierbei handelt es sich aber noch nicht um die eigentliche Wohnungszählung, sondern es wird erst mal ein Datenabgleich vorgenommen. Dieser Fragebogen ist auszufüllen und an die angegebene Adresse zurück zu senden. Den eigentlichen Fragebogen zum Zensus 2011 erhalten Sie dann im Jahr 2011.
Was ist aber ist nun genau der Zensus 2011?
Deutschland wird im Jahr 2011 gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Volks- und Wohnungszählung auf der Grundlage der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 durchführen. Das Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 regelt dafür die rechtlichen Grundlagen.
Die statistischen Ämter von Bund und Ländern treffen derzeit Vorbereitungen, um die Volkszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 bundeseinheitlich durchführen zu können.
Eine Volks- und Wohnungszählung ist eine der wichtigsten statistischen Erhebungen. Mit dem Zensus 2011 wird ermittelt, wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, in den einzelnen Bundesländern sowie in den Städten und Gemeinden leben, wie sie wohnen und arbeiten. Ein zentrales Ergebnis des Zensus 2011 wird die amtliche Einwohnerzahl sein, die für viele Entscheidungen und Planungsprozesse in Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch in der Wirtschaft, der Verwaltung und der Wissenschaft eine unerlässliche Grundlage ist.
Deutschland benötigt den anstehenden Zensus, weil neue Daten zur Struktur der Bevölkerung sowie deren Erwerbs- und Wohnsituation notwendig sind. Die aktuellen Zahlen basieren auf Fortschreibungen der Ergebnisse der letzten Volkszählungen. Volkszählungen fanden hierzulande zuletzt 1987 in der Bundesrepublik Deutschland und 1981 in der DDR statt. Die Fortschreibung beispielsweise der bei den letzten Volkszählungen ermittelten amtlichen Einwohnerzahl erfolgt anhand der Zahl der Geburten, der Sterbefälle und der Zu- und Fortzüge, die seitdem gemeldet wurden. Im Laufe der Jahre nehmen dabei Ungenauigkeiten zu, da sich Fehler häufen. Ein neuer Zensus ist daher regelmäßig notwendig, um Fortschreibungen, ebenso wie auf den Zensus basierende Stichproben, wieder auf eine neue, verlässliche Basis zu stellen. Die gegenwärtig von der amtlichen Statistik durch die Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen sind vermutlich deutlich überhöht. Das Statistische Bundesamt schätzt die Überhöhung auf etwa 1,3 Millionen Personen.
Neben den Bevölkerungszahlen müssen auch die Daten zum Erwerbsleben und zu den Wohnungen und deren Ausstattung auf eine neue Basis gestellt werden – auch das kann nur ein Zensus leisten.
Was wird über meine Wohnung erfasst?
§ 6 des ZensG 2011 regelt die Erhebungsmerkmale.
Erhebungsmerkmale sind:
1. für Gebäude:
a) Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
b) Art des Gebäudes,
c) Eigentumsverhältnisse,
d) Gebäudetyp,
e) Baujahr,
f) Heizungsart,
g) Zahl der Wohnungen,
2. für Wohnungen:
a) Art der Nutzung,
b) Eigentumsverhältnisse,
c) Wohnung nicht meldepflichtiger Personen, soweit bekannt,
d) Fläche der Wohnung,
e) WC,
f) Badewanne oder Dusche,
g) Zahl der Räume.
Hilfsmerkmale sind:
- Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,
- Telekommunikationsnummern der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,
- Namen und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung,
- Soweit bekannt: Zahl der Bewohner je Wohnung,
- Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.