Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz ab 2012
Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, 6.000 werden schwer und 60.000 leicht verletzt. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Entscheidend ist deshalb, die Rauchentwicklung frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für die Alarmierung der Feuerwehr und eine Flucht zu gewinnen. Rauchwarnmelder geben Alarm, bevor es zu spät ist.
Da in Deutschland nur rund jede zehnte Wohnung mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, haben bereits mehrere Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen in der Landesbauordnung festgeschrieben.2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Es folgten bis heute die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Am 27.06.2007 wurde die Pflicht auf Altbauten erweitert, der Bestandsschutz entfällt nach 5 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Die Gesetzgebung wird über die Anwendungsnorm DIN 14676 definiert:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."
Es ist damit zu rechnen, dass sich die Gebäudeversicherer diesem Thema annehmen werden und im Schadensfall prüfen, ob die Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten wurden.
Wir werden dieses Thema mit unseren Kunden auf den nächsten Eigentümerversammlungen diskutieren.
Rauchmelder können Leben retten!