Mit der WEG-Reform zum 01.12.2020 hat der Gesetzgeber erstmalig die Möglichkeit geschaffen, dass Eigentümer an einer Eigentümerversammlung online teilnehmen können (§23 Abs. 1 WEG-neu), was jedoch eine entsprechende vorherige zustimmende Beschlussfassung voraussetzt. Die Durchführung einer reinen Online-Versammlung ist jedoch nicht möglich. Es muss jederzeit die Möglichkeit geben, an einer Präsenzversammlung teilnehmen zu können.
Um der neuen Thematik gerecht zu werden, haben wir uns frühzeitig mit der gesamten Thematik beschäftigt, um unseren Kunden schnellstmöglich sogenannte „Hybrid-Versammlungen“ anbieten zu können. Hierzu haben wir uns entsprechend zertifizieren lassen und die Abschlussprüfung am 12.01.2021 erfolgreich bestanden.
Teilnahmezertifikate:
Thomas Krieg
Tim Wessa
Paul Haas
Wir werden somit in den kommenden Eigentümerversammlungen 2021 entsprechende Beschlussvorschläge unseren Kunden vorlegen, ob Online-Versammlungen gewünscht werden,
Neben den Online-Versammlungen bieten wir schon seit Dezember 2020 Videokonferenzen mit unseren Beiräten an.
Corona hat viele Einschränkungen gebracht. Wenn wir uns auch aktuell nicht persönlich treffen können, so hoffen wir, dass wir uns demnächst Online sehen und den nächsten anstehenden Herausforderungen gewappnet sind.
Wir führen unsere Webinare/Online-Meeting mit Zoom durch. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bleiben Sie Gesund.