Immer noch vielen nicht bekannt: Kein Datenschutz innerhalb einer WEG
Wohnungseigentümer dürfen Abrechnungen anderer Eigentümer im gleichen Haus einsehen, wenn die Belege im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen.
Nur so können sie überprüfen, ob die Jahresabrechnung fehlerfrei und korrekt ist. Diese Einsichtnahme verstößt auch nicht gegen den Datenschutz, da in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist.